über den Einsatz der beim Deutschen Patentamt eingetragenen und geschützten Wort-Bild-Marke „Schleswig-Holstein is(s)t lecker!“.
Die Aktion „Schleswig-Holstein is(s)t lecker!“ soll durch die Teilnahme von vielen gastronomischen Betrieben mit Leben gefüllt werden. Interessante und von heimischen Produkten bestimmte Speisenangebote sollen Schleswig-Holstein als gastronomisch-kulinarische Adresse noch bekannter machen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat das Landwirtschaftsministerium zusammen mit dem Schleswig-Holsteinischen Hotel- und Gaststättenverband Schleswig-Holstein Teilnahme-Voraussetzungen erarbeitet. Dadurch soll die Initiative einen besonderen Wert erhalten und bei den Gästen Interesse an einem speziellen Genusserlebnis erwecken.
Bei Einhaltung der Teilnahme-Kriterien gestattet das Landwirtschaftsministerium als Besitzer der Wort-Bild-Marke dem teilnehmenden Betrieb die Nutzung der Marke „Schleswig-Holstein is(s)t lecker!“. Der Einsatz der Marke beschränkt sich jedoch auf den beantragten Umfang. Eine weitergehende Verwendung wird erneut durch das Landwirtschaftsministerium geprüft.
....
Im Anhang finden Sie die Statuten und einen Antrag zur Teilnahme an dieser Aktion: