Der 70. Landesverbandstag rückt immer näher.
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Ist in Schleswig-Holstein zum 01.01.2008 in Kraft getreten.
Das modifizierte Nichtraucherschutzgesetz ist in Teilen geändert worden
und am 29. Mai 2009 in der geänderten Fassung in Kraft getreten.
Auszug aus dem Nichtraucherschutzgesetz
§ 1 Ziel und Schutzzweck des Gesetzes
(1) Ziel des Gesetzes ist es, vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen.
(2) Weitergehende Rauchverbote, die auf der Grundlage anderer Rechtsvorschriften
erlassen wurden, bleiben von diesem Gesetz unberührt.
Im Anhang finden Sie das Nichtraucherschutzgesetz sowie Fragen und Antworten.