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Der Hotelier und die Insolvenz von Thomas Cook

Anbei erhalten Sie eine Handlungsweise wenn ihr Reiseveranstalter Thomas Cook ist.

Thomas Cook

09.10.2019

Auch Thomas Cook International AG in der Schweiz insolvent

 

Nachdem am 23. September 2019 die britische Thomas Cook-Mutter Insolvenz angemeldet hatte, war zwei Tage später auch der deutsche Reiseveranstalter Thomas Cook gezwungen, die Einleitung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Nunmehr hat es neben vielen weiteren europäischen Tochterunternehmen auch die Thomas Cook International AG getroffen. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens mit Sitz in Pfäffikon in der Schweiz wurde bereits am 1. Oktober 2019 eröffnet, wie Thomas Cook Deutschland nun bestätigt.

Infolge dessen wurden alle Anreisen bis zum 31. Oktober 2019 abgesagt. Sobald der Insolvenzverwalter bestellt wurde, wird dieser entscheiden, wie mit den Buchungen ab dem 1. November 2019 zu verfahren ist.

DEHOGA und Hotelverband stehen gemeinsam in Kontakt mit Insolvenzrechtsexperten einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei, um die offenen Fragen zu klären. Auch der Kontakt zu den zuständigen vorläufigen Insolvenzverwaltern wurde seitens der mit uns kooperierenden Kanzlei hergestellt. Wir werden Sie zu diesem Thema weiter auf dem Laufenden halten.

Insbesondere für den Buchungszeitraum ab dem 1. November 2019 erhalten Sie schnellstmöglich eine Information sowie Handlungsempfehlung.

Noch einmal möchten wir darauf hinweisen, dass jeder betroffene Hotelier die Möglichkeit hat, die über die insolventen Veranstalter gebuchten Zimmer für den Zeitraum Oktober 2019 kurzfristig neu zu vertreiben. In diesem Falle sollte allerdings zuvor schriftlich gegenüber Thomas Cook erklärt werden, dass man aufgrund deren öffentlicher Mitteilung vom 27. September 2019 hinsichtlich der für den Monat Oktober 2019 bestehenden Hotelverträge von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch macht.