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Rechtssicherheit für WLAN-Hotspots: Endlich Klarheit!

Eine wichtige Entscheidung hat der Bundestag in seiner letzten Sitzung dieser Legislaturperiode noch getroffen: Betreiber von WLAN-Hotspots können auf Rechtssicherheit setzen, die Störerhaftung gehört der Vergangenheit an. Anbieter öffentlicher Hotspots müssen den Zugang zukünftig weder verschlüsseln, noch brauchten sie eine Vorschaltseite. Auch die Identität des Nutzers muss nicht mehr geprüft werden.

Gerade für Hotels und Gaststätten ist dies eine der wichtigsten Entscheidungen des Jahres, denn mit der Änderung des Telemediengesetzes ist die jahrelange Rechtsunsicherheit nun endlich vom Tisch. Die Bundesregierung will mit dieser Änderung noch mehr Schwung in die Verbreitung von Hotspots und die Nutzung digitaler Angebote, gerade im Städtetourismus, bringen. Für Hotels, aber auch die Betreiber von Restaurants und Cafes wird damit das Angebot von WLAN im eigenen Betrieb deutlich vereinfacht.

Einzige Einschränkung: Bei wiederholtem Missbrauch könnten Seiten auf Forderung vom Rechtsinhaber leichter gesperrt werden, um eine Wiederholung der Rechtsverletzung zu verhindern.