Barrierefreiheit ist nicht nur für behinderte Menschen Voraussetzung eines selbstbestimmten Lebens und eines stressfreien Urlaubs. Auch andere mobilitätseingeschränkte Personengruppen, zum Beispiel Eltern mit Kleinkindern, Unfallgeschädigte oder Senioren, profitieren von Maßnahmen der Barrierefreiheit.
Dieses Nachfragepotenzial wird sich in den nächsten Jahren durch den steigenden Anteil älterer Personen an der Bevölkerung und durch die zunehmende Reisefreudigkeit der Senioren deutlich erhöhen. Der wichtigen Zielgruppe der "Neuen Senioren" muss Rechnung getragen werden. In Bezug auf behinderte Reisende hat eine Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit aus dem Jahr 2003 ergeben, dass hier ein erhebliches Nachfragepotenzial besteht, das zur Zeit nicht befriedigt werden kann: Ein großer Teil dieser Zielgruppe würde häufiger verreisen und mehr Geld im Urlaub ausgeben, wenn es mehr passende Angebote für sie gäbe. Damit wird auch die steigende wirtschaftliche Bedeutung eines barrierefreien Tourismus deutlich.
Zahlreiche Tourismusanbieter haben in den vergangenen Jahren bereits beispielhafte Angebote geschaffen. Auch im Bereich Hotellerie und Gastronomie haben die Unternehmen sich zunehmend auf die Gästegruppe der mobilitätseingeschränkten Personen eingestellt und diese Zielgruppe besonders beworben. Wichtig ist aber, dass die Angebote zum barrierefreien Essen, Trinken und Übernachten nicht alleine stehen dürfen. Wer ein barrierefreies Angebot plant, muss die gesamte Tourismuskette von Information und Buchung, über An- und Abreise, bis zu Freizeit-, Sport- und Kulturangeboten im Blick haben. Schritte auf diesem Weg gehen bereits einige touristische Regionen, der ADAC hat dazu eine viel beachtete Planungshilfe herausgegeben.
Was bedeutet das für den DEHOGA und die Mitgliedsunternehmen im DEHOGA?
- Die Branche ist für dieses Thema zu sensibilisieren und darüber zu informieren.
- Die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen für den Bau- und die Konzessionierung von Gaststätten müssen bei der Betriebs- und Existenzgründungsberatung berücksichtigt werden.
- Die Betriebe müssen über Förder- und Vermarktungsmöglichkeiten barrierefreier Angebote informiert werden.
- Architekten müssen bei Neu- und Umbauten gezielt auf Möglichkeiten und Kosten der barrierefreien Gestaltung angesprochen werden. Ein nachträgliches Umrüsten verursacht deutlich höhere Kosten, als eine Berücksichtigung dieser Aspekte in der Planungsphase.
- Hoteliers und Gastronomen in interessierten touristischen Regionen und Städten müssen vor Ort Netzwerke bilden, um für behinderte und ältere Gäste attraktive Destinationen zu entwickeln.
- Die Deutsche Hotelklassifizierung muss bei Vorliegen der neuen DIN 18030 diese Kriterien berücksichtigen.
Zielvereinbarung zur Barrierefreiheit im Gastgewerbe abgeschlossen
Seit dem 1. Mai 2002 gilt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das erstmals einen weiten Begriff der Barrierefreiheit, der zum Beispiel auch Barrieren für seh- und hörbehinderte sowie für geistig oder seelisch behinderte Menschen umfasst, gesetzlich normiert. Für das Gaststättengewerbe hat das BGG im Gaststättengesetz die Bindung der Konzession an Barrierefreiheit festgeschrieben. Weiter sieht das BGG den Abschluss freiwilliger Zielvereinbarungen zwischen anerkannten Behindertenverbänden und Unternehmensverbänden vor.
Als erste bundesweite Zielvereinbarung zur Barrierefreiheit überhaupt hat sich der DEHOGA Bundesverband gemeinsam mit dem Hotelverband Deutschland (IHA) mit dem Sozialverband VdK Deutschland, der Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte, dem Deutschen Gehörlosen-Bund, dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband und der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben geeinigt. Die Zielvereinbarung über die standardisierte Erfassung, Bewertung und Darstellung barrierefreier Angebote in Hotellerie und Gastronomie wurde am 12. März 2005 anlässlich der ITB unterzeichnet und der Öffentlichkeit vorgestellt.
Zielvereinbarung nach § 5 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Hoteliers und Gastronomen, die zukünftig im Deutschen Hotelführer, dem IHA-Hotelführer Hotels Deutschland oder den entsprechenden Internetplattformen www.hotelguide.de und www.hotellerie.de ihr barrierefreies Angebot darstellen möchten, müssen die vereinbarten Standards, die in fünf verschiedenen Kategorien die verschiedenen Behinderungsarten berücksichtigen, erfüllen. Ferner haben die neuen Kriterien für die Barrierefreiheit seit Sommer 2005 auch Eingang in die fortgeschriebene Deutsche Hotelklassifizierung gefunden.
Mindeststandards für die Katalogisierung barrierefreier Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe in Deutschland - Stand: 12. März 2005
Nachfolgend stehen zum Download die Checklisten, mit deren Hilfe Sie die Einhaltung der Standards im eigenen Betrieb überprüfen können.
Gehbehinderte Gäste und Rollstuhlnutzer
Blinde und Sehbehinderte
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) hat zusätzliche Informationen zur Kategorie C zusammengestellt. hier kommen Sie zu den Erläuterungen des DBSV.
Gehörlose und Schwerhörige
Die Piktogramme für die einzelnen Kategorien finden Sie hier.
Die beteiligten Behinderten- und Wirtschaftsverbände haben damit im Sinne eines Benchmarks für den Tourismusstandort Deutschland Grundlagenarbeit vorgelegt, die behinderten Menschen das Reisen erleichtert, Hoteliers und Gastromomen die verlässliche Kommunikation ihres barrierefreien Angebots ermöglicht und letztlich zur Ausweitung eben dieses Angebots führt.
Gastfreundschaft für Alle!
Die Seminarinhalte reichten von der Vermittlung von Kenntnissen über einschlägige Gesetze und Normen, Architektur, Gestaltung und Infrastruktur über Besonderheiten in Kommunikation, Marketing und Service bis hin zu praktischen Simulationsübungen. Die Veranstalter haben einen eigenen Schulungsfilm produziert, der auch nach Abschluss der Seminarreihe ausgeliehen werden kann. Verleihstandorte in ganz Deutschland finden Sie für diesen Film unter www.gastfreundschaft-fuer-alle.de. Vergleichbare Schulungsangebote werden auf regionaler Ebene fortgesetzt.